Behandlungsangebot

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Zahnarztpraxis
Dr. Ingolf Berthold,
Dr. Viveka Berthold und
Dr. Ann-Charlotte Berthold

Rahlstedter Bahnhofstrasse 20
22143 Hamburg
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Kontakt

Telefon: +49 (0) 40 – 677 74 37
Fax: +49 (0) 40 – 675 61 888
E-Mail: info@zahnaerzte-berthold.de

Telefon des zahnärzlichen Notdienstes:
01805 – 05 05 18

Öffnungszeiten

Montag: 7:30 – 19:00
Dienstag: 7:30 – 19:00
Mittwoch: 7:30 – 19:00
Donnerstag: 7:30 – 19:00
Freitag: 7:30 – 12:30

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    Welche Arten von Zahnzusatzversicherungen gibt es?

    Eine klassische Zahnzusatzversicherung reduziert den Eigenanteil an den Kosten von Zahnerhalt und Zahnersatz. Dazu gehören Kronen, Brücken und Zahnprothesen. Zusätzlich gibt es weitergehende Zahnzusatzversicherungen, die ergänzend (Teil-)Kosten für Behandlungen wie die Professionelle Zahnreinigung, Inlays, Zahnimplantate und die Kieferorthopädie erstattet. Auch die Übernahme von Zuzahlungen beim Zahnerhalt für Zahnfüllungen oder Wurzelbehandlungen ist in diesem Fall möglich.

    Wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

    Generell gesprochen: Wenn Sie Probleme mit Ihren Zähnen haben und beispielsweise schon öfters Füllungen benötigten oder eine Zahnfleischentzündung diagnostiziert wurde, ist eine Zahnzusatzversicherung sehr sinnvoll. Da sich die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz in Grenzen halten, empfehlen wir besonders Risikopatienten, sich für den Fall der Fälle entsprechend rechtzeitig abzusichern.

    Denn: Während sich das Wissen um moderne Behandlungsmethoden auf Seiten der Zahnmedizin stetig weiterentwickelt hat, stagniert der Zuspruch der Versicherer bei der Übernahme von Kosten für Leistungen, die heute aus medizinischer Sicht als Standard gelten sollten.

    Dadurch entsteht auf Seiten des Versicherungsnehmers die Notwendigkeit, sich für modernen Zahnersatz „zusätzlich“ zu versichern, sollten im Falle eines Zahnverlustes beispielsweise Zahnimplantate als Zahnersatz gewünscht sein.

    Wir empfehlen Erwachsenen eine Zahnzusatzversicherung, wenn…

    • einige kariöse Stellen bei Ihnen diagnostiziert wurden oder Ihre Zähne schon stark gefüllt sind.
    • bei Ihnen bereits ein Zahnersatz eingesetzt wurde, der langfristig erneuert werden muss.
    • Sie an Zahnfleischentzündungen oder sogar an einer Parodontitis leiden, sodass eine regelmäßige Prophylaxe erstattet wird.

    Auch für die Übernahme von Zuzahlungen für Zahnfüllungen und Wurzelbehandlungen empfehlen wir Erwachsenen das Abschließen einer Zahnzusatzversicherung. Generell sollten Sie stets darauf achten, dass Ihre Zahnzusatzversicherung die regelmäßige professionelle Zahnreinigung bzw. Prophylaxe bezuschusst. Eine ausführliche Zahnreinigung sollte zweimal jährlich durchgeführt werden, da dadurch Karies und einer Parodontitis vorgebeugt werden können. So können teure Behandlungen mit Zahnersatz vermieden werden.

    Bei Kindern empfiehlt unsere Zahnarztpraxis in Rahlstedt eine Zahnzusatzversicherung, wenn absehbar ist, dass Ihr Kind in (naher) Zukunft eine kieferorthopädische Behandlung (Zahnregulierung) braucht.

    Was muss ich beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beachten?

    Handeln Sie rechtzeitig
    Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung rechtzeitig ab. Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, ist es oft schon zu spät. Die Versicherer erstatten nur bei Schäden, die nach Vertragsabschluss entstanden sind. Dies gilt auch für Behandlungen, die Ihnen ein Arzt empfohlen hat. Auch die Berufung auf eine solche Empfehlung hat nur Bestand, wenn Sie nach Vertragsabschluss ausgesprochen wurde.

    Achten Sie auf das Kleingedruckte
    Viele Zahnzusatzversicherungen zahlen nur, wenn auch die gesetzliche Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt. Wählen Sie möglichst einen Tarif, der auch dann zahlt, wenn die gesetzlichen Krankenkassen nichts zur Leistung beisteuern.

    Ebenso wichtig ist auch die Bezuschussung von konservierenden zahnmedizinischen Behandlungen, wie der professionellen Zahnreinigung, Kunststofffüllungen und Wurzelbehandlungen.

    Vermeiden Sie falsche Angaben
    Vermeiden Sie unbedingt falsche Angaben auf dem Versicherungsantrag. Ihre Angaben werden bei einem Versicherungsfall geprüft. Stellt sich heraus, dass Sie eine Vorerkrankung oder Behandlung verschwiegen haben, die als Ursache für den Versicherungsfall herangezogen werden kann, erhalten Sie keinen Ausgleich und haben unter Umständen vergeblich Ihre Beiträge gezahlt.

    Lassen Sie sich unabhgängig beraten
    Wählen Sie wenn möglich keinen Versicherungsmakler, der einer bestimmten Versicherung zugehörig ist. Nur so erhalten Sie ein möglichst breites Angebot und können sich aus mehreren Angeboten das mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aussuchen.

    Da wir Ihnen keine Empfehlung aussprechen dürfen und wollen, können wir Ihnen dennoch ein unabhängiges Portal empfehlen, um eine grobe Übersicht zu bekommen. Hier stehen Ihnen viele Möglichkeiten zur Verfügung den für Sie individuell zugeschnittenen Tarif zu ermitteln. Hier werden die Leistungen genau aufgeschlüsselt und Sie können sich nach ganz aktuellen Auswertungen eine Zusammenfassung der verschiedenen Anbieter und ihren Leistungen machen.

    Gehen Sie auf www.waizmanntabelle.de

    Fragen Sie Ihre behandelnde Zahnärztin oder behandelnden Zahnarzt!
    Eine Versicherung ist immer auch ein finanzieller Aufwand. Ob sich dieser lohnt, ist meist eine sehr individuelle Frage.

    Wir freuen uns, Sie in einem persönlichen Beratungstermin in unserer Zahnarztpraxis in Hamburg Rahlstedt nach Ihrer Untersuchung bei dieser Entscheidung zu unterstützen.

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    Dr. Ingolf Berthold,
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    Telefon: +49 (0) 40 – 677 74 37
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