Behandlungsangebot

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Zahnarztpraxis
Dr. Ingolf Berthold,
Dr. Viveka Berthold und
Dr. Ann-Charlotte Berthold

Rahlstedter Bahnhofstrasse 20
22143 Hamburg
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Telefon: +49 (0) 40 – 677 74 37
Fax: +49 (0) 40 – 675 61 888
E-Mail: info@zahnaerzte-berthold.de

Telefon des zahnärzlichen Notdienstes:
01805 – 05 05 18

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Montag: 7:30 – 19:00
Dienstag: 7:30 – 19:00
Mittwoch: 7:30 – 19:00
Donnerstag: 7:30 – 19:00
Freitag: 7:30 – 12:30

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    Welche Arten der Narkose gibt es?

    Narkose ist nicht gleich Narkose: Je nach Behandlungsdauer und Intensität kommen verschiedene Arten der Narkose in Frage. Medizinisch unterscheidet man in der Zahnmedizin zwischen der Vollnarkose und der örtlichen Narkose (Lokalanästhesie), der klassischen Spritze beim Zahnarzt. Spezifischere Betäubungen wie der Dämmerschlaf bewegen sich zwischen der Vollnarkose und der örtlichen Narkose.

    Während eine Vollnarkose auch das Bewusstsein ausschaltet, wird bei der Lokalanästhesie nur ein Teil des Körpers betäubt, um das Schmerzempfinden in dem betroffenen Areal auszuschalten. Bei der Lokalanästhesie sind Sie also bei Bewusstsein, verspüren aber keinen Schmerz.

    Eine besondere Form ist die sogenannte Sedierung: der Patient befindet sich bei Bewusstsein, nimmt jedoch weder die Dauer der Operation noch das Geräusch des Bohrers wahr. Dieser angstfreie, leicht euphorisierende Zustand ist das Ergebnis einer Lachgas- oder Dämmerschlafbehandlung. Diese lassen sich auf der Skala zwischen einer Lokalanästhesie und der Vollnarkose einordnen: Das Bewusstsein ist getrübt – man spricht von einer Rauschnarkose.

    Sie gleichen dem leicht euphorischen Zustand nach ein paar wenigen Gläsern Wein und eignen sich aufgrund Ihrer angstlösenden Wirkung besonders gut für Angstpatienten.

    (Voll-)Narkose beim Zahnarzt – Kosten und Krankenkasse

    Während die Kosten für die lokale Betäubung immer von der Krankenkasse übernommen werden, ist dies bei der Vollnarkose nicht immer der Fall. Die Übernahme der Kosten einer Vollnarkose tragen die Krankenkassen in der Regel nur in bestimmten Fällen: So ist eine Übernahme bei Patienten mit starker (und häufig ärztlich bescheinigter) Zahnarztangst möglich, als auch bei Fällen, die einer Vollnarkose aus medizinischer Sicht unbedingt benötigen. Dies können beispielsweise besonders komplexe oder lange Eingriffe sein.

    Eine Allgemeinanästhesie, die vom Patienten gewünscht, aus medizinischer Sicht aber nicht zwingend notwendig ist, wird in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. ­­­Hier lohnt sich jedoch, das Gespräch mit einem Ansprechpartner Ihrer Krankenkasse zu suchen, um herauszufinden, ob der Leistungskatalog die Übernahme der Kosten oder etwaige Zuschüsse für Ihre Vollnarkose vorsieht.

    Auch die Kosten für eine Behandlung unter Dämmerschlaf oder Lachgassedierung müssen in den meisten Fällen von den Patienten selber getragen werden.

    Ist eine (Voll-)Narkose gefährlich?

    Viele Menschen fürchten eine Beeinträchtigung oder Schädigung des Gehirns durch eine Vollnarkose, bedeutet Sie doch einen starken Eingriff in den Organismus. Die Angst vor dem Kontrollverlust der Narkose ist dabei wahrscheinlich so alt wie die Narkose selbst. Die Skepsis ist unter diesen Gesichtspunkten absolut nachvollziehbar, medizinisch jedoch unbegründet:

    Kein modernes Narkose-Mittel hat eine nachteilige Wirkung auf das Gehirn und die Gedächtnisleistung.

    Darüber hinaus ist während einer (Voll-)Narkose immer vorbildlich für sie gesorgt:

    Die technischen Möglichkeiten, den Organismus und während einer Operation von dem Sauerstoffgehalt der Atemluft über die Herzfrequenz bis zur Hirnaktivität zu überwachen, ermöglichen ein frühzeitiges Erkennen und Vorbeugen von möglichen Komplikationen.

    Um mögliche Risiken vor der Operation einschätzen zu können und die Behandlung so präzise wie möglich an Ihre individuelle Situation anzupassen, steht ein ausführliches Beratungsgespräch immer an erster Stelle.

    Dadurch können wir uns frühzeitig auf Risikopatienten wie Allergiker oder Alkoholiker einstellen und geben Ihnen die Chance, Ihre Gedanken, Sorgen oder auch Wünsche auszusprechen.

    Was muss ich im Vorfeld einer (Voll-)Narkose beim Zahnarzt berücksichtigen?

    Um das problemlose Operieren und Beatmen während der Operation unter einer Vollnarkose zu ermöglichen werden dem Patienten Muskelentspannende Mittel, sogenannte Muskelrelaxans, verabreicht.

    Da sich dies auch auf die Muskulatur des Magen-Darm-Traktes auswirkt, besteht die Gefahr, dass Mageninhalt durch die Speiseröhre zurückfließt und so in die Bronchen gelangt.

    Um dieser Gefahr vorzubeugen sollten Sie mindestens 6 Stunden vor der Operation weder Nahrung noch Flüssigkeiten zu sich nehmen. Wasser hingegen dürfen Sie noch bis zu 2 Stunden vor der Operation trinken.

    Darüber hinaus sollten Sie, um Kreislaufbeschwerden vorzubeugen, am Tag vor der Operation weder Rauchen noch Alkohol zu sich nehmen.

    Vollnarkose bei (Klein-)Kindern

    Viele Eltern haben nachvollziehbare Vorbehalte, ihre kleinen Schützlinge in eine Allgemeinanästhesie zu übergeben. Tatsächlich vertragen die kleinen Patienten eine Vollnarkose und den damit verbundenen Stress für den Körper in der Regel wesentlich besser als Erwachsene.

    Auch hier gilt: Der Narkosearzt wird sich vor der Operation ausführlich über Vorerkrankungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme und andere Einflussgrößen bei Ihnen erkundigen.

    Schwangerschaft und Vollnarkose beim Zahnarzt

    Auch wenn die Vollnarkose nach modernsten Standards der Medizin keinerlei Risiken für Mutter und Kind birgt, sollte der Stress einer größeren Zahnbehandlung in der Schwangerschaft möglichst vermieden werden.

    Wenn die zu behandelnde Krankheit jedoch einen komplikationsfreien Ablauf der Schwangerschaft gefährden würde, ist dringend zur Behandlung geraten.

    Auch hier sind ein ausführliches Beratungsgespräch und eine gründliche Sondierung der Lage mit vorbeugenden Untersuchungen das A und O. Wir freuen uns, Sie diesbezüglich persönlich in unserer Praxis in Hamburg Rahlstedt beraten zu dürfen.

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